Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen zwischen der Krüger Gebäudemanagement GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung zustande.
(3) Grundlage des Vertrages ist das dem Angebot beigefügte Leistungsverzeichnis. Es beschreibt Umfang, Turnus und Zeiten der vereinbarten Leistungen abschließend.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungen mit eigenem Personal oder mit sorgfältig ausgewählten Nachunternehmern. Für Nachunternehmer haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Personal.
(2) Reinigungsmittel und Geräte stellt der Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wasser, Strom und ein abschließbarer Raum zur Lagerung werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(3) Leistungen, die über das Leistungsverzeichnis hinausgehen, werden gesondert beauftragt und nach Aufwand abgerechnet.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich die Kosten – insbesondere durch tarifliche Lohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk – ändern. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von vier Wochen angekündigt.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt Zugang zu den zu reinigenden Flächen zu den vereinbarten Zeiten.
(2) Überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden dokumentiert übergeben. Der Auftragnehmer bewahrt sie sorgfältig auf.
(3) Auf besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen oder besonders zu schützende Gegenstände weist der Auftraggeber vor Aufnahme der Leistung schriftlich hin.
§ 6 Mängel und Reklamation
(1) Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schlüsselverlust einschließt. Den Nachweis über Versicherer und Deckungssummen legen wir dem Angebot bei oder stellen ihn auf Anfrage zur Verfügung.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
Beide Parteien beachten die Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
